Update vom 02. Mai:
Da die bulgarischen Behörden gegen die EU-Gesetze verstoßen wurden Petitionen eingereicht. Die rechtlichen Mühlen sind sehr langsam. Alle Pflegestellen vor Ort sind mittlerweile ziemlich voll. Kranke Katzen und Mutterkatzen mit Kitten können nur noch ganz bedingt aufgenommen werden. Es ist ein Elend :(
Wir versuchen mit finanziellen Mitteln etwas zu unterstützen. Denn all die hungrigen Mäuler, die dort warten, müssen natürlich weiterhin versorgt werden. Auch medizinische Unterstützung ist dringend notwendig. Wir hoffen, dass es ganz bald weiter geht.
Wer einer der Fellnasen ein zu Hause geben möchte, meldet sich bitte trotzdem bei uns.
Auch Fragen sind herzlich Willkommen.
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Die Situation in Bulgarien seit Januar 2018:
Seit dem 27. Januar dürfen die bulgarischen Veterinäre keine Traces mehr ausstellen. Veranlasst hat dies Dr. Emil Slavev, durch ihn hat heute der
Direktor der FDA Dr. Lilov eine Inoffizielle Bestellung ausgestellt das bis zur erneuten Anhörung am 15.02.2018 keine neuen Traces Papiere ausgestellt werden dürfen.
Es soll ein Gesetz in Kraft treten was besagt, dass alle geretteten Hunde und Katzen vor einer evtl. Ausreise in einem örtlichen Tierheim untergebracht werden müssen. Dort sollen sie in Zwinger
gepfercht werden und müssen 30 Tage verbleiben.
Wie es um die Tierheime in Bulgarien bestellt ist, können wir uns hier kaum vorstellen. Aufgrund von Platzmangel, unhygienischen Zuständen und mangelnder medizinischer Versorgung mit Futtermangel
wird es dort zu Beißereien mit Todesfolge, Krankheiten und Seuchen kommen.
Dr. Emil Slavev will mit allen Mitteln verhindern, dass die Tiere gerettet werden. Warum kann keiner von uns nachvollziehen. Laut unseren Informationen möchte er sogar Tötungsstationen einrichten um
sich der Straßentiere zu entledigen.
Herr Dr. Emil Slavev und Dr. Lilov verstoßen durch das „neue“ Gesetz gegen die aktuell EU-Verordnung 576/2013. Leider hilft uns das hier im Moment erstmal nicht viel:
EU-Einreisebestimmungen EU-Verordnung 576/2013
Seit dem 29.12.2914 findet die EU-Verordnung 576/2013 über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in die
EU-Mitgliedsstaaten Anwendung und löst somit die Verordnung 998/2003 ab.
Kurz zusammengefasst steht in dieser Verordnung:
Verbringung zu Handelszwecken innerhalb der EU
• EU-Pass (Heimtierausweis)
• Kennzeichnung durch Mikrochip/Tätowierung gekennzeichnet durch die Implantierung eines Transponders oder durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde.
• gültiger Tollwut-Impfschutz
- Der Tollwutimpfstoff muss ein inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer Antigeneinheit je Dosis (WHO-Empfehlung) oder ein rekombinanter Impfstoff, der das immunisierende
Glykoprotein des Tollwutvirus in einem Lebendvirusvektor exprimiert
- das Heimtier ist zum Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffs mindestens zwölf Wochen alt
- der Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffs wird von einem ermächtigten Tierarzt oder einem amtlichen Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben
- Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Anbringung des Transponders oder der Tätowierung oder vor dem Zeitpunkt des Ablesens des Transponders oder der Tätowierung, der im entsprechenden
Abschnitt des Ausweises angegeben ist
- die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls
verstreichen müssen
- Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird von einem ermächtigten Tierarzt oder einem amtlichen Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben;
• Gesundheitszeugnis im TRACES System, im Original in Papierform beim reisenden Tier, parallel dazu im elektronischen System vom Herkunftsveterinaramt zum
Veterinaramt
des Bestimmungsortes gesandt
Die Verordnung kann hier in vollem Umfang nachgelesen werden:
https://www.vetion.de/geset…/Gesetzestexte/576_2013_EG.html…
Zudem gilt die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport
Hintergrund
Am 5. Januar 2007 trat die EU-Verordnung in Kraft und hat damit die Richtlinie 91/628/EWG ersetzt. Im Gegensatz zu einer Richtlinie, die in den Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umgesetzt
werden muss und z.T. Auslegungsspielraum zulässt, ist die EU-Verordnung unmittelbar und grundsätzlich einheitlich von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Für die Überwachung der Einhaltung des geltenden
Rechts und somit die Durchführung der Kontrollen sind in Deutschland die jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer zuständig.
Nachzulesen in vollem Umfang hier:
https://www.bmel.de/…/…/_texte/EU-TierschutztransportVO.html
ALL DIES WIRD VON UNS ERFÜLLT!!
Die Behörden wissen alle nichts von dem Verbot zur Ausstellung von Traces-Dokumenten. Am 15. Februar wird eine Anhörung geben. Wir hoffen, dass es dann endlich weitergeht.